BELEHRUNG
1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden ist unter anderem in den
folgenden Fällen zulässig:
a) die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, an dem die betroffene
Person beteiligt ist, erforderlich ist oder auf Verlangen der betroffenen
Person vor Vertragsabschluss tätig wird - = keine Einwilligung erforderlich
ist, sondern nur die Notwendigkeit von Informationen (dies gilt für
Informationen, die vom Kunden nicht angegeben werden müssen);
b) wenn die Verarbeitung für Zwecke erforderlich ist, die auf berechtigten
Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten
beruhen, es sei denn, diese Interessen werden durch Interessen oder Grundrechte
und -freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten
erfordern, aufgehoben, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist =
es handelt sich um die Direktvermarktung der eigenen Produkte oder
Dienstleistungen und die Verfolgung von Geschäftsansprüchen (vgl. unten Ziffer
5) = keine Notwendigkeit, die Zustimmung der Kunden einzuholen,
c) mit Zustimmung der betroffenen Person. Dies sind andere Zwecke, wie z. B.
Newsletter, Vermarktung von Dienstleistungen für verbundene/fremde Personen,
Verkauf der Datenbank, Nutzung von Meinungen etc. = Notwendigkeit der
Zustimmung.
2) eine gesonderte Anforderung zur Einholung der Zustimmung des Kunden ergibt
sich auch aus dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen auf
elektronischem Wege, einschließlich des Versands von Newslettern =
Notwendigkeit zur Einholung der Einwilligung.
3) es ergibt sich aus der DSGVO, dass bestimmte Bedingungen für die Einholung
der Zustimmung erfüllt sein müssen, darunter
a) Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss nachweisen können, dass die
betroffene Person der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt
hat.
b) Wird die Zustimmung in einer schriftlichen Erklärung erteilt, die sich auch
auf andere Angelegenheiten erstreckt, so ist der Antrag auf Zustimmung in
klarer und leicht zugänglicher Form in klarer und deutlicher Sprache
vorzulegen. Der Teil einer solchen Erklärung der betroffenen Person, der einen
Verstoß gegen die DSGVO darstellt, ist nicht bindend;
c) Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu
widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der
Verarbeitung auf der Grundlage der Einwilligung vor dem Widerruf. Die
betroffene Person wird darüber informiert, bevor sie ihre Einwilligung erteilt.
Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach sein wie die Erteilung der
Einwilligung,
d) Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung auf freiwilliger Basis erteilt
wurde, wird so weit wie möglich berücksichtigt, ob unter anderem die
Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten von der Erfüllung
eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, abhängig
ist, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung dieses
Vertrags nicht erforderlich ist.
4) es ist ein Verstoß gegen das Gesetz, die Zustimmung zur Verarbeitung
personenbezogener Daten zu Marketingzwecken als die Zustimmung zum Erhalt von
Informationen und Angeboten im Sinne des Gesetzes über die Erbringung
elektronischer Dienstleistungen zu betrachten. Die Einwilligung in die Verarbeitung
personenbezogener Daten zu Marketingzwecken kann nicht mit der Einwilligung zum
Erhalt kommerzieller Informationen auf elektronischem Wege verwechselt werden.
Dies sind zwei verschiedene Zustimmungen, die in zwei verschiedenen
Instrumenten geregelt sind. Die Notwendigkeit, die Einwilligung zum Erhalt von
Geschäftsinformationen auf elektronischem Wege einzuholen, ergibt sich aus dem
Gesetz über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen. Andererseits sollte
in bestimmten Situationen, in denen personenbezogene Daten der Kunden für
Marketingzwecke von verbundenen/ausländischen Unternehmen verwendet werden
sollen, ihre Zustimmung zu solchen Maßnahmen auf der Grundlage der DSGVO
eingeholt werden. Obwohl die beiden vorgenannten Gesetze vorsehen, dass die Zustimmung
nicht von einer Absichtserklärung mit einem anderen Inhalt ausgeht, ist die
Übermittlung von kommerziellen Informationen auf elektronischem Wege eine
andere Tätigkeit als die Verwendung personenbezogener Daten für Marketingzwecke
auf anderem Wege als auf elektronischem Wege,
5) Anders verhält es sich jedoch, wenn der Kunde an einen Vertrag mit dem
Unternehmen gebunden ist, von dem aus er die Leistungen in Anspruch nimmt. In
einem solchen Fall ist seine Einwilligung für die Verarbeitung seiner persönlichen
Daten zum Zwecke der Vermarktung seiner eigenen Produkte und Dienstleistungen
nicht erforderlich. In diesem Fall liegt der Grund für die Verwendung
personenbezogener Daten im berechtigten Interesse des für die Verarbeitung
Verantwortlichen. Dies bedeutet, dass Sie zur Förderung Ihrer Produkte und
Dienstleistungen die personenbezogenen Daten Ihrer Kunden ohne deren
Einwilligung verwenden dürfen, sofern dies nicht gegen die Rechte und
Freiheiten der betroffenen Personen verstößt.