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BELEHRUNG
1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden ist unter anderem in den folgenden Fällen zulässig:
a) die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, an dem die betroffene Person beteiligt ist, erforderlich ist oder auf Verlangen der betroffenen Person vor Vertragsabschluss tätig wird - = keine Einwilligung erforderlich ist, sondern nur die Notwendigkeit von Informationen (dies gilt für Informationen, die vom Kunden nicht angegeben werden müssen);
b) wenn die Verarbeitung für Zwecke erforderlich ist, die auf berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten beruhen, es sei denn, diese Interessen werden durch Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, aufgehoben, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist = es handelt sich um die Direktvermarktung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen und die Verfolgung von Geschäftsansprüchen (vgl. unten Ziffer 5) = keine Notwendigkeit, die Zustimmung der Kunden einzuholen,
c) mit Zustimmung der betroffenen Person. Dies sind andere Zwecke, wie z. B. Newsletter, Vermarktung von Dienstleistungen für verbundene/fremde Personen, Verkauf der Datenbank, Nutzung von Meinungen etc. = Notwendigkeit der Zustimmung.
2) eine gesonderte Anforderung zur Einholung der Zustimmung des Kunden ergibt sich auch aus dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege, einschließlich des Versands von Newslettern = Notwendigkeit zur Einholung der Einwilligung.
3) es ergibt sich aus der DSGVO, dass bestimmte Bedingungen für die Einholung der Zustimmung erfüllt sein müssen, darunter
a) Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss nachweisen können, dass die betroffene Person der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt hat.
b) Wird die Zustimmung in einer schriftlichen Erklärung erteilt, die sich auch auf andere Angelegenheiten erstreckt, so ist der Antrag auf Zustimmung in klarer und leicht zugänglicher Form in klarer und deutlicher Sprache vorzulegen. Der Teil einer solchen Erklärung der betroffenen Person, der einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt, ist nicht bindend;
c) Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf der Grundlage der Einwilligung vor dem Widerruf. Die betroffene Person wird darüber informiert, bevor sie ihre Einwilligung erteilt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung,
d) Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung auf freiwilliger Basis erteilt wurde, wird so weit wie möglich berücksichtigt, ob unter anderem die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten von der Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, abhängig ist, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung dieses Vertrags nicht erforderlich ist.
4) es ist ein Verstoß gegen das Gesetz, die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken als die Zustimmung zum Erhalt von Informationen und Angeboten im Sinne des Gesetzes über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen zu betrachten. Die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken kann nicht mit der Einwilligung zum Erhalt kommerzieller Informationen auf elektronischem Wege verwechselt werden. Dies sind zwei verschiedene Zustimmungen, die in zwei verschiedenen Instrumenten geregelt sind. Die Notwendigkeit, die Einwilligung zum Erhalt von Geschäftsinformationen auf elektronischem Wege einzuholen, ergibt sich aus dem Gesetz über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen. Andererseits sollte in bestimmten Situationen, in denen personenbezogene Daten der Kunden für Marketingzwecke von verbundenen/ausländischen Unternehmen verwendet werden sollen, ihre Zustimmung zu solchen Maßnahmen auf der Grundlage der DSGVO eingeholt werden. Obwohl die beiden vorgenannten Gesetze vorsehen, dass die Zustimmung nicht von einer Absichtserklärung mit einem anderen Inhalt ausgeht, ist die Übermittlung von kommerziellen Informationen auf elektronischem Wege eine andere Tätigkeit als die Verwendung personenbezogener Daten für Marketingzwecke auf anderem Wege als auf elektronischem Wege,
5) Anders verhält es sich jedoch, wenn der Kunde an einen Vertrag mit dem Unternehmen gebunden ist, von dem aus er die Leistungen in Anspruch nimmt. In einem solchen Fall ist seine Einwilligung für die Verarbeitung seiner persönlichen Daten zum Zwecke der Vermarktung seiner eigenen Produkte und Dienstleistungen nicht erforderlich. In diesem Fall liegt der Grund für die Verwendung personenbezogener Daten im berechtigten Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen. Dies bedeutet, dass Sie zur Förderung Ihrer Produkte und Dienstleistungen die personenbezogenen Daten Ihrer Kunden ohne deren Einwilligung verwenden dürfen, sofern dies nicht gegen die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen verstößt.